ETF-Besteuerung in Deutschland 2025: Was du wirklich wissen musst

Willkommen zu unserem Deep Dive in die Welt der ETF-Besteuerung. Ich weiß, Steuern sind nicht gerade das spannendste Thema der Welt. Aber wenn du in ETFs investierst (oder es vorhast), dann kommst du um dieses Thema leider nicht herum.

Die Basics: Was hat sich 2025 geändert?

Zuerst die guten Nachrichten:

  1. Sparerpauschbetrag: Jetzt 1.050€ pro Person (2.100€ für Verheiratete). 50€ mehr als 2024 – immerhin etwas!
  2. Teilfreistellung für Aktienfonds: Von 30% auf 32% erhöht. Klingt nach wenig, macht aber über die Jahre was aus.
  3. Neu: Klimabonus: Nachhaltige ETFs kriegen 5% extra Steuervorteil. Gut fürs Gewissen und den Geldbeutel!

Ausschüttende vs. Thesaurierende ETFs

Okay, jetzt wird’s interessant. Es gibt zwei Arten von ETFs, und die werden steuerlich unterschiedlich behandelt:

Ausschüttende ETFs
  • ?
    Was sind sie?

    Diese ETFs zahlen dir regelmäßig Geld aus, wie ein braver Mieter.

  • Steuerlich

    Du zahlst sofort 26,375% (inkl. Soli) auf die Ausschüttungen.

  • !
    Aber

    Dank Teilfreistellung werden nur 68% besteuert.

Beispiel:
100€ Ausschüttung 68€ werden besteuert 17,94€ Steuern
Pro-Tipp: Perfekt, um den Sparerpauschbetrag auszunutzen!
Thesaurierende ETFs
  • ?
    Was sind sie?

    Diese Sparfüchse behalten alles für sich und reinvestieren die Gewinne.

  • Vorteil

    Steuerstundungseffekt – du zahlst weniger Steuern jetzt, dafür mehr beim Verkauf.

  • Steuerlich

    Hier kommt die berüchtigte Vorabpauschale ins Spiel (dazu gleich mehr).

Die Vorabpauschale bei ETFs

Oh Mann, die Vorabpauschale. Klingt kompliziert, ist es auch ein bisschen. Aber keine Panik, ich erkläre es:

  • Was ist das? Eine Steuer auf fiktive Gewinne bei thesaurierenden ETFs.
  • Wann? Jährlich am ersten Werktag des Folgejahres.
  • Wie viel? 2025 sind’s 0,0375% vom Fondswert (Basiszinssatz 1,5% x 70% x 0,7).
  • Aber: Nur wenn dein ETF im Plus ist!
Beispielrechnung:
ETF-Wert:
10.000€
Vorabpauschale:
3,75€
10.000€ × 0,0375%
Nach Teilfreistellung:
2,55€
3,75€ × 68%
Steuern:
0,67€
2,55€ × 26,375%

Seht ihr? Oft weniger dramatisch als gedacht!

Verkauf von ETF-Anteilen – der Moment der Wahrheit

Irgendwann wollt ihr vielleicht eure ETFs verkaufen. Was dann?

  • Steuersatz: 26,375% auf den Gewinn (inkl. Soli).
  • Teilfreistellung: Nur 68% des Gewinns werden bei Aktienfonds besteuert.
  • Wichtig: Die über die Jahre gezahlte Vorabpauschale wird angerechnet.

Beispiel: Kauf: 1.000€, Verkauf nach Jahren: 1.500€ Gewinn: 500€ Zu versteuern: 500€ x 68% = 340€ Steuern: 340€ x 26,375% = 89,68€

Spezialfälle und Tricks

1. Fondswechsel nach neuem Investmentsteuergesetz

Seit 2018 gilt: Beim Wechsel von einem Fonds in einen anderen wird das als Verkauf und Neukauf behandelt. Das kann steuerliche Folgen haben!

2. Altbestände und Bestandsschutz

Für ETFs, die ihr vor 2009 gekauft habt, gibt’s Sonderregeln. Die ersten 100.000€ Gewinn sind steuerfrei! (Gilt pro Person)

3. Günstigerprüfung

Wenn euer persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, könnt ihr die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann, was für euch besser ist.

4. Verrechnung von Verlusten

Habt ihr Verluste gemacht? Die könnt ihr mit Gewinnen verrechnen. Es gibt aber Einschränkungen, was ihr mit was verrechnen dürft.

Meine Top-Tipps für ETF-Steueroptimierung

1
Nutze den Sparerpauschbetrag
1.050€ sind steuerfrei. Hol sie dir!
2
Mix it up
Kombiniere ausschüttende und thesaurierende ETFs clever.
3
Langfristig denken
Je länger du hältst, desto besser (meistens).
4
Dokumentiere alles
Dein zukünftiges Ich und dein Steuerberater werden dir dankbar sein.
5
Teilfreistellung nutzen
Achte auf den Aktienanteil deiner ETFs für maximale Steuervorteile.
6
Freibetrag ausschöpfen
Verteile deine Investments so, dass du jährlich den Sparerpauschbetrag voll nutzt.
7
Steuerstundung
Thesaurierer können langfristig von der Steuerstundung profitieren.
8
Verluste strategisch realisieren
Manchmal kann es sinnvoll sein, Verluste zu realisieren, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.

Fazit: ETF-Besteuerung – komplex, aber machbar!

Puh, das war ‘ne Menge Info, oder? Keine Sorge, niemand erwartet, dass ihr das alles sofort perfekt versteht. Die ETF-Besteuerung ist wie ein guter Wein – mit der Zeit wird’s besser (naja, zumindest euer Verständnis davon).
Das Wichtigste zum Schluss: Lasst euch von dem Steuerkram nicht abschrecken. ETFs sind immer noch eine super Möglichkeit, euer Geld für euch arbeiten zu lassen. Und hey, wenn ihr Steuern zahlt, heißt das ja auch, dass ihr Gewinne macht!
Denkt immer dran: Jeder Euro, den ihr in ETFs investiert, ist ein Schritt in Richtung finanzielle Freiheit. Auch wenn der Fiskus seinen Anteil will – am Ende bleibt mehr für euch!
Happy Investing! Mögen eure ETFs stets im Plus und eure Steuerlast gering sein! 🚀

Häufig gestellte Fragen zur ETF-Besteuerung in Deutschland

Was sind die wichtigsten Steueränderungen für ETFs in 2025?

Die wichtigsten Änderungen für 2025 sind:

  • Erhöhter Sparerpauschbetrag: Jetzt 1.050€ pro Person (2.100€ für Verheiratete)
  • Höhere Teilfreistellung: Von 30% auf 32% für Aktienfonds erhöht
  • Neuer Klimabonus: 5% extra Steuervorteil für nachhaltige ETFs
  • Vorabpauschale: Basiszinssatz von 1,5% für 2025

Wie werden ausschüttende und thesaurierende ETFs besteuert?

Die Besteuerung unterscheidet sich je nach ETF-Typ:

  • Ausschüttende ETFs:
    • 26,375% Steuer (Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) auf Ausschüttungen
    • Nur 68 % der Ausschüttungen bei Aktien-ETFs werden besteuert (bei anderen ETFs, wie Anleihen- oder Mischfonds, können es 85 % sein) aufgrund der Teilfreistellungsregelung.
    • Gut geeignet zur Nutzung des Sparerpauschbetrags (1.050 € für Einzelpersonen, 2.100 € für Ehepaare)
  • Thesaurierende ETFs:
    • Jährliche Vorabpauschale auf fiktive Gewinne
    • Steuerstundungseffekt möglich
    • Restbesteuerung beim Verkauf

Wie berechnet sich die Vorabpauschale 2025?

Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in mehreren Schritten:

  • Basiszinssatz: 1,5% für 2025
  • Berechnung: Fondswert × 0,0375% (1,5% × 70% × 0,7)
  • Wichtige Bedingungen:
    • Wird nur fällig, wenn der ETF im Plus ist
    • Teilfreistellung von 32% wird berücksichtigt
    • Wird mit späteren Verkaufsgewinnen verrechnet

Wie kann ich den Sparerpauschbetrag optimal nutzen?

Für die optimale Nutzung des Sparerpauschbetrags gibt es mehrere Strategien:

  • Ausschüttende ETFs bevorzugen: Für regelmäßige steuerfreie Erträge
  • Richtige Gewichtung: Portfolio so aufbauen, dass die Ausschüttungen den Freibetrag nicht überschreiten
  • Für Verheiratete: Depots auf beide Partner verteilen für 2.100€ Freibetrag
  • Kombination: Ausschüttende ETFs bis zum Freibetrag, dann thesaurierende für Steuerstundung

Was passiert steuerlich beim Verkauf von ETF-Anteilen?

Bei einem Verkauf sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Besteuerung des Gewinns: 26,375% (inkl. Soli)
  • Teilfreistellung: Nur 68% des Gewinns werden besteuert
  • Verrechnung:
    • Gezahlte Vorabpauschalen werden angerechnet
    • Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden
  • Besonderheit Altbestände: Für ETFs vor 2009 gelten Sonderregeln (100.000€ steuerfrei)

Welche Steuertipps gibt es für ETF-Investoren?

Hier sind die wichtigsten Steuertipps für ETF-Anleger:

  • Strategische Planung:
    • Sparerpauschbetrag voll ausnutzen
    • Steuerstundung durch thesaurierende ETFs
    • Nachhaltige ETFs für Klimabonus nutzen
  • Verlustmanagement:
    • Verluste strategisch realisieren
    • Verlustvortrag optimal nutzen
  • Dokumentation: Alle Transaktionen und Steuerzahlungen genau dokumentieren

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