Willkommen zu unserem Deep Dive in die Welt der ETF-Besteuerung. Ich weiß, Steuern sind nicht gerade das spannendste Thema der Welt. Aber wenn du in ETFs investierst (oder es vorhast), dann kommst du um dieses Thema leider nicht herum.
Die Basics: Was hat sich 2025 geändert?
Zuerst die guten Nachrichten:
- Sparerpauschbetrag: Jetzt 1.050€ pro Person (2.100€ für Verheiratete). 50€ mehr als 2024 – immerhin etwas!
- Teilfreistellung für Aktienfonds: Von 30% auf 32% erhöht. Klingt nach wenig, macht aber über die Jahre was aus.
- Neu: Klimabonus: Nachhaltige ETFs kriegen 5% extra Steuervorteil. Gut fürs Gewissen und den Geldbeutel!
Ausschüttende vs. Thesaurierende ETFs
Okay, jetzt wird’s interessant. Es gibt zwei Arten von ETFs, und die werden steuerlich unterschiedlich behandelt:
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?Was sind sie?
Diese ETFs zahlen dir regelmäßig Geld aus, wie ein braver Mieter.
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€Steuerlich
Du zahlst sofort 26,375% (inkl. Soli) auf die Ausschüttungen.
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!Aber
Dank Teilfreistellung werden nur 68% besteuert.
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?Was sind sie?
Diese Sparfüchse behalten alles für sich und reinvestieren die Gewinne.
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✓Vorteil
Steuerstundungseffekt – du zahlst weniger Steuern jetzt, dafür mehr beim Verkauf.
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€Steuerlich
Hier kommt die berüchtigte Vorabpauschale ins Spiel (dazu gleich mehr).
Die Vorabpauschale bei ETFs
Oh Mann, die Vorabpauschale. Klingt kompliziert, ist es auch ein bisschen. Aber keine Panik, ich erkläre es:
- Was ist das? Eine Steuer auf fiktive Gewinne bei thesaurierenden ETFs.
- Wann? Jährlich am ersten Werktag des Folgejahres.
- Wie viel? 2025 sind’s 0,0375% vom Fondswert (Basiszinssatz 1,5% x 70% x 0,7).
- Aber: Nur wenn dein ETF im Plus ist!
Seht ihr? Oft weniger dramatisch als gedacht!
Verkauf von ETF-Anteilen – der Moment der Wahrheit
Irgendwann wollt ihr vielleicht eure ETFs verkaufen. Was dann?
- Steuersatz: 26,375% auf den Gewinn (inkl. Soli).
- Teilfreistellung: Nur 68% des Gewinns werden bei Aktienfonds besteuert.
- Wichtig: Die über die Jahre gezahlte Vorabpauschale wird angerechnet.
Beispiel: Kauf: 1.000€, Verkauf nach Jahren: 1.500€ Gewinn: 500€ Zu versteuern: 500€ x 68% = 340€ Steuern: 340€ x 26,375% = 89,68€
Spezialfälle und Tricks
1. Fondswechsel nach neuem Investmentsteuergesetz
Seit 2018 gilt: Beim Wechsel von einem Fonds in einen anderen wird das als Verkauf und Neukauf behandelt. Das kann steuerliche Folgen haben!
2. Altbestände und Bestandsschutz
Für ETFs, die ihr vor 2009 gekauft habt, gibt’s Sonderregeln. Die ersten 100.000€ Gewinn sind steuerfrei! (Gilt pro Person)
3. Günstigerprüfung
Wenn euer persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, könnt ihr die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann, was für euch besser ist.
4. Verrechnung von Verlusten
Habt ihr Verluste gemacht? Die könnt ihr mit Gewinnen verrechnen. Es gibt aber Einschränkungen, was ihr mit was verrechnen dürft.
Meine Top-Tipps für ETF-Steueroptimierung
Fazit: ETF-Besteuerung – komplex, aber machbar!
Häufig gestellte Fragen zur ETF-Besteuerung in Deutschland
Die wichtigsten Änderungen für 2025 sind:
- Erhöhter Sparerpauschbetrag: Jetzt 1.050€ pro Person (2.100€ für Verheiratete)
- Höhere Teilfreistellung: Von 30% auf 32% für Aktienfonds erhöht
- Neuer Klimabonus: 5% extra Steuervorteil für nachhaltige ETFs
- Vorabpauschale: Basiszinssatz von 1,5% für 2025
Die Besteuerung unterscheidet sich je nach ETF-Typ:
- Ausschüttende ETFs:
- 26,375% Steuer (Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) auf Ausschüttungen
- Nur 68 % der Ausschüttungen bei Aktien-ETFs werden besteuert (bei anderen ETFs, wie Anleihen- oder Mischfonds, können es 85 % sein) aufgrund der Teilfreistellungsregelung.
- Gut geeignet zur Nutzung des Sparerpauschbetrags (1.050 € für Einzelpersonen, 2.100 € für Ehepaare)
- Thesaurierende ETFs:
- Jährliche Vorabpauschale auf fiktive Gewinne
- Steuerstundungseffekt möglich
- Restbesteuerung beim Verkauf
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in mehreren Schritten:
- Basiszinssatz: 1,5% für 2025
- Berechnung: Fondswert × 0,0375% (1,5% × 70% × 0,7)
- Wichtige Bedingungen:
- Wird nur fällig, wenn der ETF im Plus ist
- Teilfreistellung von 32% wird berücksichtigt
- Wird mit späteren Verkaufsgewinnen verrechnet
Für die optimale Nutzung des Sparerpauschbetrags gibt es mehrere Strategien:
- Ausschüttende ETFs bevorzugen: Für regelmäßige steuerfreie Erträge
- Richtige Gewichtung: Portfolio so aufbauen, dass die Ausschüttungen den Freibetrag nicht überschreiten
- Für Verheiratete: Depots auf beide Partner verteilen für 2.100€ Freibetrag
- Kombination: Ausschüttende ETFs bis zum Freibetrag, dann thesaurierende für Steuerstundung
Bei einem Verkauf sind folgende Aspekte zu beachten:
- Besteuerung des Gewinns: 26,375% (inkl. Soli)
- Teilfreistellung: Nur 68% des Gewinns werden besteuert
- Verrechnung:
- Gezahlte Vorabpauschalen werden angerechnet
- Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden
- Besonderheit Altbestände: Für ETFs vor 2009 gelten Sonderregeln (100.000€ steuerfrei)
Hier sind die wichtigsten Steuertipps für ETF-Anleger:
- Strategische Planung:
- Sparerpauschbetrag voll ausnutzen
- Steuerstundung durch thesaurierende ETFs
- Nachhaltige ETFs für Klimabonus nutzen
- Verlustmanagement:
- Verluste strategisch realisieren
- Verlustvortrag optimal nutzen
- Dokumentation: Alle Transaktionen und Steuerzahlungen genau dokumentieren