Deine Familienbeihilfe 2025 – Einfach erklärt und berechnet
Weißt du schon, wie viel mehr Familienbeihilfe du im Jahr 2025 erhalten wirst? Ab Januar steigen die Beträge um 4,6% – das bedeutet mehr Geld für dich und deine Familie!
Mit unserem kostenlosen Rechner kannst du ganz einfach herausfinden, wie viel dir zusteht. Gib einfach die Anzahl und das Alter deiner Kinder ein, wähle deinen Status aus und schon siehst du deine monatliche und jährliche Förderung.
Familienbeihilferechner 2025
• 0-2 Jahre: 138,40 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• 3-9 Jahre: 148,00 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• 10-18 Jahre: 171,80 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• Ab 19 Jahre: 200,40 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
Zusätzliche Leistungen:
• Mehrkindzuschlag (ab 3 Kindern): 24,40 € pro Kind
• Schulstartgeld (6-15 Jahre): 121,40 € im September
• Erhöhte Beihilfe bei Behinderung: 189,20 €
- Alle Beträge sind monatlich, sofern nicht anders angegeben
- Schulstartgeld wird einmal jährlich im September ausbezahlt
- Für erhöhte Familienbeihilfe ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50% erforderlich
- Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr
- Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt
Alle Beträge sind auf dem aktuellsten Stand und werden laufend aktualisiert. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an dein zuständiges Finanzamt wenden.
Stand: November 2024
Ab Januar 2025 erhältst du monatlich:
• 0-2 Jahre: 138,40 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• 3-9 Jahre: 148,00 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• 10-18 Jahre: 171,80 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
• Ab 19 Jahre: 200,40 € + 70,90 € Kinderabsetzbetrag
Bei mehreren Kindern gibt es zusätzlich die Geschwisterstaffelung.
Anspruch haben grundsätzlich:
• Eltern mit Hauptwohnsitz in Österreich
• Für minderjährige Kinder (bis 18 Jahre)
• Für volljährige Kinder in Ausbildung (bis max. 24/25 Jahre)
• Wenn das Kind einen Wohnsitz in Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz hat
Die wichtigsten Neuerungen 2025:
• Erhöhung aller Beträge um 4,6%
• Neue Einkommensgrenze: 17.212 € für Kinder ab 20 Jahren
• Erhöhtes Schulstartgeld: 121,40 €
• Angepasste Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschläge
Die Familienbeihilfe wird gezahlt:
• Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag
• Bei Ausbildung/Studium bis max. 24 Jahre
• Bei Präsenz-/Zivildienst: Verlängerung möglich
• Bei erheblicher Behinderung: ohne Altersbegrenzung
Ja, die Familienbeihilfe muss einmal beantragt werden. Das geht:
• Online über FinanzOnline
• Persönlich beim Finanzamt
• Mit dem Formular Beih 1
Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung automatisch.